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Titelbild Erschließung Gewerbegebiet West II

Erschließung Gewerbegebiet West II

Die Wohnungsverwaltung und Bau GmbH Löbau errichtet derzeit als Erschließungsträger ein Gewerbegebiet im Westen der Stadt Löbau.

Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist auch die Abwasser-Erschließung. Dazu wird ein Verbindungssammler zwischen dem Gewerbegebiet und dem Ortsteil Georgewitz errichtet. Auftraggeber für diese Leistung ist der Abwasserzweckverband Löbau-Nord, vertreten durch die Stadtwerke Löbau GmbH.

Die Kosten werden sich auf circa 1,3 Millionen Euro belaufen, wobei diese in einer Höhe von 80 Prozent, je zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln gefördert werden.

Die Planung übernimmt das Planungsbüro Edelmann aus Löbau. Ausführende Unternehmen sind die SLB Stadt- und Landbau Bautzen GmbH sowie die Steinle Bau GmbH.

 

Das Bauvorhaben ist in 3 Lose unterteilt:

Los 1 - Grabenlose Abschnitte

Mittels Spülbohrverfahren werden Rohre unterirdisch verlegt. Dabei lockert ein gesteuerter Bohrkopf das Erdreich auf, während eine unter Druck stehende Spülflüssigkeit das Bohrklein abtransportiert und den Bohrkanal stabilisiert. Nach der Pilotbohrung wird das Bohrgestänge mit einem Aufweitkonus durch das Bohrloch gezogen, um den Kanal auf den gewünschten Durchmesser zu vergrößern.

Los 2 – Berstlining

Berstlining ist ein Verfahren zur Erneuerung von bestehenden Rohrleitungen, bei dem das Altrohr durch einen konischen Berstkopf aufgebrochen wird und in das umgebene Erdreich verdrängt wird.

Los 3 - Offene Bauweise

Beim traditionellen Verfahren des Leitungsbaus wird ein Graben ausgehoben, in welchem die Rohre positioniert werden. Anschließend wird der Graben wieder verfüllt.

 

Logo Abwasserzweckverband Löbau-NordLogo Ingenieurbüro Edelmann

Logo SLB Stadt- und Landbau Bautzen GmbH                                         Logo Steinlle Bau GmbH

 

Dieses Vorhaben wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltes.

Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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